Zur Vorgeschichte des Plauener Lehrerseminars

von Roland Schmidt

 
Die Jahreszahl 1810 steht zu Recht als Gründungstermin für das Plauener Lehrerseminar, denn in diesem Jahr setzte der Plauener Superintendent Johann Friedrich Tischer (1767- 1842) die offizielle Anerkennung durch den sächsischen König Friedrich August I. als "Vogtländisches Schullehrerseminarium" durch. Die eigentlichen Anfänge der Lehrerbildung in Plauen liegen aber rund zwei Jahrzehnte früher, und aus dem Jahr 1797 ist uns sogar eine verbindliche Nachricht über die Art und Weise dieser Ausbildung überliefert. Mitte des 18. Jahrhunderts hatte der Siebenjährige Krieg (1756 bis 1763) Sachsen an den Rand des politischen und finanziellen Ruins gebracht, und es bedurfte grundlegender Reformen in allen Bereichen des Lebens, um die Wirtschaftskraft des Landes wieder anzuheben. Als eine entscheidende Voraussetzung zum Erreichen dieses Zieles wurden Bildung und Erziehung angesehen, und so wurden Maßnahmen eingeleitet, um sowohl in den städtischen Lateinschulen als auch in den deutschen Schulen in den Städten und auf dem Lande, die den Kindern des einfachen Volkes vorbehalten waren, das Bildungsniveau zu erhöhen. Unter dem Titel "Erneuerte Schulordnung..." erschienen 1773 jeweils gesonderte Dokumente für die Fürsten-, Latein- und Elementarschulen, die die Bildungsziele der verschiedenen Schultypen neu bestimmten, die Zahl der Unterrichtsfächer erweiterten und der gesamten Unterrichtstätigkeit einen moderneren Zuschnitt gaben. So wurde für die Elementarschulen bei weiterem Vorherrschen des religiösen Bildungsstoffes gefordert, den praktischen, im täglichen Leben stärker nutzbaren Kenntnissen größeres Gewicht zu geben, und auch im methodischen Vorgehen der Lehrer wurden neue Wege propagiert. Nützliche Kenntnisse und leichteres Lernen sollten eine veränderte Einstellung zur Schule bewirken. Die Eltern und ihre Kinder sollten sie nicht mehr als lästiges Übel betrachten, wofür auch noch Geld zu zahlen war, sondern als echte Lebenshilfe, die gern und regelmäßig angenommen wird. So logisch diese Gedankenfolge war, so klar erkannten aber auch die für das Bildungswesen Verantwortung tragenden Männer von Staat und Kirche, dass dieses Ziel nur durch die Ausbildung qualifizierter Elementarschullehrer erreicht werden kann. Die "Erneuerte Schulordnung für die deutschen Stadt- und Dorfschulen der kursächsischen Lande" vom 17. März 1773 enthielt deshalb zu Recht ein Kapitel "Von der Zubereitung tüchtiger Schullehrer". Es beschrieb die Anforderungen, die an das Wissen und an das Lehrgeschick eines Elementarschulmeisters zu stellen sind, und es enthielt Gedanken, wie diese Qualifikation erreicht werden kann. Rektor und Kantor der städtischen Lateinschulen sollten aus den Kreisen der Schüler, denen aus sozialen Gründen ein Universitätsstudium verwehrt bleiben mußte, befähigte Knaben auswählen und speziell auf eine Tätigkeit als Elementarschullehrer vorbereiten. Nach längerer Ausbildung sollten sie vor dem Superintendenten eine Lehrprobe und andere Prüfungen ablegen und anschließend weitere pädagogische Erfahrungen als Hauslehrer sammeln. Nach vollendetem 22. Lebensjahr sollten sie dann eine Anstellung an einer Elementarschule erhalten. Diese Bestimmungen der "Erneuerten Schulordnung..." gingen weit über die damalige Praxis hinaus, indem sie erstmals in der sächsischen Schulgeschichte eine Vorbildung der Elementarschullehrer forderten. Allerdings sah dieses Dokument noch keine staatlichen Seminare vor, obwohl der Gedanke daran schon in der Diskussion war. Vielmehr war diese Vorbildung nur als spezielle Förderung einzelner befähigter Knaben gedacht und auch allein der Privatinitiative der vor Ort tätigen Superintendenten, Rektoren, Kantoren und anderen Lehrer überlassen. Am Plauener Lyceum fand diese Aufforderung goldenen Boden, und so kam es an der Plauener Hohen Schule spätestens zu Beginn der neunziger Jahre des 18. Jahrhunderts zur gesonderten Vorbereitung befähigter Schüler auf eine Tätigkeit als Lehrer an den Elementarschulen des Vogtlandes. Sie wurde von den zuständigen Männern von Kirche und Schule nicht nur gemeinsam verantwortet, sondern auch gemeinsam durchgeführt. So unterrichtete Superintendent Johann Christian Hand, der der Plauener Ephorie von 1785 bis 1798 vorstand, die ausgewählten Knaben der oberen Klassen wöchentlich zwei Stunden zu den Pflichten des Lehrers innerhalb und außerhalb der Schule sowie in Didaktik. Der Diakon Christian Friedrich Teumer, also ebenfalls ein Geistlicher, lehrte die Regeln des Katechisierens und führte mit den Jugendlichen Unterrichtsübungen durch. Der Rektor des Lyceums, Magister Johann August Görenz, unterwies sie in der deutschen Sprache und im Rechnen, und Magister Moritz Erdmann Engel, damals Lehrer am Lyceum, unterrichtete Naturkunde. Dabei legte er großen Wert auf den praktischen Nutzen, den die Beachtung der Naturgesetze im täglichen Leben bringt. Schließlich unterrichtete Kantor Johann Martin Recknagel die Schüler im Singen, und der Organist Johann Heinrich Zuckschwerd unterwies sie im - wie es damals hieß - "Orgelschlagen". Waren bis zu diesem Zeitpunkt in den sächsischen Elementarschulen überwiegend unausgebildete Lehrkräfte tätig, die sich mit dem Unterrichten der Kinder mehr schlecht als recht durchs Leben schlugen, so wies die am Plauener Lyceum und anderen sächsischen Lateinschulen ergriffene Initiative zur fachlichen und pädagogischen Ausbildung der Lehrer tatsächlich den Weg zu einem höheren Bildungsniveau in den Schulen für die unteren Schichten des Volkes. Das Plauener Beispiel fand deshalb auch zu Recht eine Würdigung durch eine Notiz in den "Dresdner Gelehrten Anzeigen auf das Jahr 1797". Noch wichtiger war aber die Tatsache, daß Hands Nachfolger, Superintendent Johann Friedrich Tischer (er amtierte von 1798 bis 1823) sowie der neue Rektor des Lyceums, Adolph Friedrich Wimmer (er leitete die Plauener Hohe Schule von 1800 bis 1829), die begonnene Entwicklung zielstrebig fortsetzten. Tischer setzte die Schüler als Lehrer an den Plauener Torschulen ein und ließ sie ein gehöriges Maß an praktischen Erfahrungen sammeln. Gleichzeitig warb er im Bunde mit Wimmer um die weitere Aufwertung der Lehrerbildung in Plauen. Das Vorbild war das seit 1787 in DresdenFriedrichstadt bestehende erste sächsische Lehrerseminar, und das königliche Dekret von 1810, am Plauener Lyceum ein "Vogtländisches Schullehrerseminarium" zu gründen, brachte ihnen auch den erhofften Erfolg. In Plauen entstand die zweite staatliche Einrichtung zur Ausbildung von Volksschullehrern im Königreich Sachsen, auch wenn sie noch weitere 25 Jahre - bis 1835 - in enger Verbindung mit dem Lyceum blieb. Mit ihren fachlich und pädagogisch vorgebildeten Lehrern trug die Plauener Einrichtung Schritt für Schritt zur besseren Arbeit in den vogtländischen Elementarschulen bei. Die Gründung des Seminars 1810 und die sich einstellenden Erfolge wären aber ohne das engagierte freiwillige und auch untentgeltliche Tun der verantwortlichen Männer in den zwei Jahrzehnten zuvor undenkbar gewesen.