Wohlbacher Bauern verweigern das "Schulkorn"

von Roland Schmidt

 
Die soziale Stellung der Lehrer in den einfachen Volksschulen vor 200 Jahren war keineswegs beneidenswert, ihre knappe Besoldung reichte bei weitem nicht aus, um die nötigsten Ausgaben bestreiten zu können, und auch das wöchentlich von den Kindern entrichtete Schulgeld brachte keine einschneidende Veränderung. In vielen vogtländischen Dörfern gab es deshalb zusätzliche Maßnahmen, um wenigstens die ärgste Not der Lehrer zu lindern. In mehr oder weniger festen Absprachen zwischen dem Pfarrer als örtlichem Schulvorsteher und den Bauern hatten sich feste Gewohnheiten herausgebildet, den Lehrer (Kantor) zu verköstigen und anderweitig mit Naturalien zu versorgen. Ein kleines Ackerland, ein paar Körbe Heu für eine Ziege, wöchentlich ein Brot, Fett und etwas Fleisch zu den Feiertagen - so erfolgte die Entlohnung des Lehrers in vielen Dörfern. Vielerorts gab es auch "Reihentische", d.h. der Lehrer war reihum Woche für Woche bei einem anderen Bauern Mittagsgast. Das war für beide Seiten ein bedrückender Zustand. Die Bauern grollten mehr oder weniger offen gegen den zusätzlichen Esser am Tisch, und der Lehrer war in die demütigende Rolle als Bettler gedrängt. In den meisten Dörfern gingen diese "Versorgungsleistungen" der Dorfgemeinschaft für den Lehrer jahrzehntelang mehr schlecht als recht dahin, in dem zwischen Schöneck und Adorf gelegenen Wohlbach kam es jedoch deshalb 1793 zu einer offenen Konfrontation, die erst zwei Jahre später vor Gericht beigelegt wer- den konnte. In Wohlbach war es Brauch, dem Lehrer (Kantor) alljährlich zum Weihnachtsfest das "Schulkorn" zu geben. Dazu ging seine Frau von Hof zu Hof, und die Übergabe des in "Schulnäpfen" abgemessenen Roggens oder Weizens gestaltete sich zu einer feierlichen Zeremonie. Die Kantorsfrau wurde mit Aufmerksamkeit bedacht und von der gesamten Bauernfamilie bis ans Tor geleitet. So sollte es auch 1793 wieder sein, und die reiche Getreideernte ließen den Kanor und seine Frau schon auf besonders volle Näpfe hoffen. Doch es kam alles ganz anders. Einige Bauern lehnten es ab, die althergebrachten Bräuche wieter zu befolgen. Wohl auch unter dem Einfluß freiheitlicher Gedanken, die zu dieser Zeit aus dem revolutionären Frankreich bis ins obere Vogtland gedrungen waren, weigerten sie sich beharrlich, Kantor Fritzsch das "Schulkorn" zu geben. Andere wollten von ihrer Ernte bestenfalls nur "Gemeng", also qualitativ schlechteres Getreide abgeben. So beschieden sie die Frau Kantor, und ihr Mann beschwerte sich deshalb beim Ortspfarrer als seinem Vorgesetzten. Der rief die aufsässigen Bauern zu sich. Doch die blieben nicht nur fest auf ihrem Standpunkt, sondern weigerten sich auch, den Lehrer weiterhin reih- um mit gebackenem Brot zu versorgen. Die Bitte des Pfarrers, den dörflichen Frieden nicht zu stören, ließ sie kalt, und auch seine Drohung, das Hohe Konsistorium in Dresden - die oberste Kirchen- und Schulbehörde im Kurfüstentum Sachsen - einzuschalten und notfalls die Gerichte um eine Klärung zu be- mühen, blieb bei den Bauern wirkungslos. Doch auch Kantor Fritzsch war nicht zum Einlenken bereit, schließlich ging es für ihn und seine Frau um die nackte Existenz. Warum auch sollte er gegenüber den Bauern zurückstecken, wenn er sich auf jahrzehntelange Traditionen berufen konnte? So schwelte der Streit weiter. Die Bauern lehnten jegliche Leistung für den Kantor ab, und der verrichtete weiter seinen Dienst, obwohl ihn tiefe Not bedrückte. So ging die Auseinandersetzung im Frühjahr 1794 in die nächste Runde. Ende März hatten sich Kantor und Pfarrer schriftlich mit der Bitte an das Hohe Konsistorium gewandt, die störrischen Bauern zur Räson zu bringen. Das wurde im Spätsommer 1794 von Dresden aus auch versucht, doch die Bauern blieben bei ihrer ablehnenden Haltung. Weihnachten 1794 rückte heran, und es war nichts entschieden. Kantor Fritzsch fürchtete, erneut auf das "Schulkorn" verzichten zu müssen, und nach einer Unterredung mit dem Pfarrer reichte er Klage bei Gericht ein. Doch erst am 22. April 1795 kam es auf dem Rittergut Wohlhausen zur Gerichtsverhandlung. Nicht nur die widersetzlichen, sondern alle Bauern aus Wohlbach mußten sich dazu einfinden. Kantor Fritzsch bekräftigte noch einmal seinen althergebrachten Anspruch auf das "Schulkorn", doch die Bauern meinten, sie wären zu dieser Abgabe niemals verpflichtet gewesen, sondern hätten das freiwillig aus Barmherzigkeit getan. In offensichtlicher Erkenntnis ihrer schwachen Position lenkten sie jedoch ein, das auch weiterhin tun zu wollen, wenn der Herr Kantor mit "Gemeng" zufrieden sei, "Waaz" (Weizen) könnten sie nicht geben. So war der Amtsrichter gefordert. Er stellte die Bauern vor die Wahl, das "Schulkorn" Kantor Fritzsch und seinen Nachfolgern "zu ewigen Zeiten" aus "gutem, reinem Korn" zu geben und sie auch reihum wöchentlich mit Brot zu versorgen, "wie es jeder für sich bäckt und ißt" oder aber dafür eine finanzielle Gegenleistung an die Schullehrer zu zahlen. "Nur kein Geld" - so lautete die einmütige Reaktion der Bauern, und so blieb es beim weihnachtlichen "Schulkorn" wie früher.