Oelsnitzer Schulsorgen anno 1775
Eigentlich sollte vieles besser werden. Im Oktober 1773 war in Kursachsen die "Erneuerte Schulordnung" in Kraft getreten, die auch für die lateinischen Stadtschulen des Landes verschiedene Neuerungen beinhaltete. Sie brachte neue Regelungen für den Unterricht, gab dem Deutschen ein größeres Gewicht und erweiterte - zumindest auf dem Papier - den Fächerkanon um Mathematik, Geschichte und Bürgerkunde. Diese Bestimmungen setzten sich in den folgenden Jahren auch nach und nach durch, die wichtigsten Probleme, die an den Stadtschulen auf eine Lösung drängten, berührten sie freilich nicht. Der Bericht des Oelsnitzer Rektors Johann Jacob Silbermann aus dem Jahre 1775 ist dafür ein beredtes Beispiel. Silbermann stand der Oelsnitzer Stadtschule vor, die damals von 149 Knaben besucht wurde, während es für die Mädchen schon seit 1548 eine besondere "Mägdleinschuel" gab. Die Knaben verteilten sich auf drei Klassen, für die jeweils ein Lehrer zur Verfügung stand. Rektor Silbermann unterrichtete die im Durchschnitt ältesten Schüler (1. Klasse), während die zweite. Klasse von Kantor Johann Georg Nacke und die dritte von Baccalaureus Johann Christian Schweinitz geführt wurden. Auf den ersten Blick läßt das auf für damalige Verhältnisse recht günstige Arbeitsbedingungen - 50 Schüler pro Klasse und Lehrer - schließen. Ein genaueres Hinsehen führt zur Ernüchterung und bringt eines der Probleme zum Vorschein, das durch die Erneuerte Schulordnung von 1773 nicht geklärt wurde: Die eigentliche Aufgabe der Stadtschulen war nicht eindeutig bestimmt worden, die Frage, ob sie einen kleinen Kreis von Schülern für ein Universitätsstudium vorbereiten oder für viele Knaben den Elementarunterricht absichern sollte, blieb unbeantwortet. Folglich fehlten auch eine eindeutige Bestimmung darüber, welche Ziele für die einzelnen Klassenstufen gestellt wurden, welcher Zeitraum für eine Klasse zur Verfügung stand und wie sich die Versetzung regelte. Darüber hinaus war auch die Frage des Eintritts der Knaben in die Schule und die Dauer des Schulbesuchs nicht geklärt, von einer Schulpflicht für alle ganz zu schweigen. Das führte - wie überall in Sachsen - auch an der Oelsnitzer Stadtschule zu einer höchst ungleichmäßigen Verteilung der Schüler auf die drei Klassen, indem in der obersten Klasse 22, in der zweiten 35, in der dritten aber 92 Knaben geführt wurden. Doch damit nicht genug, auch die Altersunterschiede innerhalb einer Klasse waren beträchtlich. So zählte der älteste Schüler der 1. Klasse 16 Jahre und und 2 Monate, der jüngste aber nur 10 Jahre und 11 Monate. In der zweiten Klasse bewegten sich die Altersangaben zwischen 14 und 10 Jahren, und in der dritten Klasse war der älteste Knabe knapp 12, der jüngste aber noch nicht einmal 6 Jahre alt. Diese großen Altersunterschiede waren der Tatsache geschuldet, dass es infolge des Fehlens eindeutiger staatlicher Bestimmungen im alleinigen Ermessen der Eltern lag, wann und in welcher Regelmäßigkeit sie ihre Kinder zur Schule schickten. Von ihnen hing letztlich ab, wie lange ihr Sohn in einer bestimmten Klasse unterrichtet wurde. Rektor Silbermann und seine beiden Mitstreiter hatten darauf nur wenig Einfluß. Fragen einer altersbedingten Reife des Schülers für den Besuch einer bestimmten Klasse blieben völlig außer Betracht. Die Sorgen der Oelsnitzer Lehrer gingen aber weiter. Sie betrafen den sporadischen Schulbesuch der Knaben. Nur wenigen Schülern konnte Rektor Silbermann eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht bescheinigen, bei den meisten standen Fehlzeiten von mehreren Wochen und gar Monaten zu Buche, bei einigen hieß es lakonisch, sie würden den ganzen Sommer das Vieh hüten und deshalb der Schule fern bleiben. Aus der dritten Klasse fehlte ein Drittel der Schüler zwei bis vier Wochen, elf kamen auf Ausfallzeiten bis zu zwei Monaten, und weitere elf rangierten unter der Bemerkung "fehlten das ganze Halbjahr". Der Schulbesuch war also recht unregelmäßig, und unter diesen Umständen konnten die Ergebnisse des Unterrichts bei den meisten Schülern nur schlecht bis lückenhaft sein. Hinsichtlich der Erziehungsergebnisse war das Bild ähnlich, und Rektor Silbermann mußte auch hier harte Urteile treffen. Nur jeden fünften Schüler der 2. Klasse rechnete er zu den Ordentlichen und Fleißigen, 15 Knaben charakterisierte er als "unordentlich, träge und faul", 9 gar als "erzliederlich und erzfaul". Die Hälfte der Schüler aus der dritten Klasse erfuhr ebenfalls diese harte Bewertung. Aus der Sicht des Rektors mochte sie vielleicht zutreffen, die Suche nach den Ursachen des Zustandes machte er sich aber zu leicht. So schrieb er bei einem dieser "erzliederlichen" Knaben die lateinische Bemerkung hinzu: "Mali corvi, mala ova. Ad exemplum patris." ("Schlechte Raben, schlechte Eier. Nach dem Vorbild des Vaters"). Vielleicht stimmte das im konkreten Fall, für die Masse der Schüler aber keinesfalls, denn für die schlechte Disziplin gab es ein ganzes Bündel von Gründen. Die große Schülerzahl pro Klasse, der sporadische Schulbesuch der Knaben, die vagen Bildungsziele, der geringe Nutzen, den der Unterricht für die Kinder brachte, vor allem aber auch die geringe gesellschaftliche Achtung, die die Schule erfuhr, wären hier zu nennen. Ein ganzer Teufelskreis von Ursachen tat sich hier auf, den freilich auch Rektor Silbermann nicht durchbrechen konnte. Insofern erwies sich auch sein verbaler Angriff auf den Oelsnitzer Winkelschullehrer Michaelis als ein Schlag ins Was- ser. Dieser unterrichtete Schüler auf rein privater Basis und galt damit natürlich als Konkurrent der städtischen Lateinschule. Offiziell waren diese "Winkelschulen" in Kursachsen schon seit 1580 verboten, doch sie existierten allerorten weiter, weil die städtische Schulen gar nicht alle Kinder erfas- sen konnten. So hatten sich auch die Oelsnitzer Stadtväter genötigt gesehen, Michaelis` Winkelschule zu dulden, allerdings hatten sie ihm schon 1760 bei Strafe von 5 Talern verboten, seinen Unterricht zeitgleich mit der städtischen Schule zu erteilen. 1775 warf nun Rektor Silbermann den Eltern vor, sie würden bei Erziehungsproblemen ihre Kinder aus der Stadtschule nehmen und in die Winkelschule schicken. Der Fakt stimmte zwar, doch er war nicht verboten. Außerdem sahen in diesem Weg viele Eltern auch die preisgünstigere Variante, ihren Kindern eine Elementarbildung zukommen zu lassen. Der Ausweg aus all diesen Schulsorgen konnten nur gesetzliche Regelungen für das Schulwesen sein, die eindeutige Be- stimmungen zur Schulpflicht, zu den Zielen der einzelnen Klassenstufen und zu den weiterführenden Schulen enthielten. Doch diese Regelungen ließen nicht nur in Oelsnitz, sondern in ganz Sachsen noch 60 Jahre auf sich warten.