Eine Auerbacher Stiftung mit später Wirkung

von Roland Schmidt

 
Das hatte der Dresdner Kaufmann Christian Gottlieb Schedlich weder gewollt noch geahnt: Von ihm im Jahre 1800 testamentarisch Auerbacher Lehrern gestiftete Gelder fanden nicht nur sehr spät ihre Bestimmung, vielmehr wurden sie zuweilen auch zu einem heißen Zankapfel in der vogtländischen Stadt. Schedlich war geborener Auerbacher, und aus Dankbarkeit dafür, daß er einst in der Schule seiner Heimatstadt eine gediegene Bildung erhalten hatte, verfügte er in seinem letzten Willen, nach seinem Tode einen Teil seines Vermögens, 4000 Taler, in einer Stiftung anzulegen und die jährlich anfallenden Zinsen den Auerbacher Lehrern zukommen zu lassen. Ausdrücklich hatte aber Schedlich bestimmt, dabei nicht einfach die sozial bedürftigsten Lehrer zu bedenken, sondern jeden, der sich "auf die treue Abwartung seinesAmts und die Beförderung des Guten durch ihn" verstand. Gewissenhafte Pflichterfüllung war also gefragt - doch das war leichter gesagt als getan, und als Christian Gottlieb Schedlich 1803 gestorben war, wurde das Dilemma dieser an und für sich gutgemeinten Verfügung offenbar. Was hieß "treue Abwartung des Amts", was hieß "Beförderung des Guten"? War das allein an der Tätigkeit des Lehrers zu messen oder mußten dafür auch die Leistungen der Schüler herangezogen werden? War Schülerleistung nur das Ergebnis der Arbeit des Lehrers oder wurde sie nicht auch durch andere Faktoren, wie z.B. der soziale Status der Eltern oder die Haltung der Eltern zur Schule beeinflußt? Kurzum: Den Nachlaßverwalter beschäftigten viele Fragen dieser Art, um einen gerechten Modus zu finden, die jährlich anfallenden 120 Taler Zinsen an die Lehrer zu verteilen. Er erarbeitete deshalb gemeinsam mit dem Auerbacher Gerichtsdirektor Kriterien, woran die treue Pflichterfüllung zu messen sei. Auf 19 Seiten entwickelten sie ein Verteilungssystem, von dem sie meinten, daß es nicht nur gerecht sei, sondern auch die Auerbacher Lehrer zu noch größerem Fleiß anspornen würde. Der Schulbesuch der Kinder an 230 Tagen im Jahr war ebenso ein wichtiger Punkt wie die Frage, wieviel Kinder der unteren Klasse in die obere Klasse der Stadtschule versetzt und schließlich auch zum ersten Abendmahl vorbereitet wurden. Schließlich sollten die Lehrer auch belohnt werden, wenn sie mit ihren Schülern ein bestimmtes Niveau des Kirchengesangs erfüllten oder wenn ihre Schüler ohne zusätzlichen fremden Unterricht über Grundkenntnisse in den alten Sprachen sowie in kaufmännischen Fächern verfügten. Diese Mischung von quantitativen und qualitativen Kriterien erhielt noch zusätzliche Brisanz durch die Festlegung, daß diese weiterführenden Kenntnisse nicht allein von der Prüfungskommission, sondern auch von Lehrern nachfolgender Bildungsstätten bewertet werden sollten. Der auch für Auerbach zuständige Superintendent Dr. Johann Friedrich Wilhelm Tischer billigte die Vorschläge nur mit Einschränkung. Er sah die Gefahr, daß dieses "Prämiensystem" die Lehrer zu einer einseitigen Arbeit mit den besten Schülern verleite, weil nur sie belohnt würde. Er schlug deshalb auch den Lehrer als prämienwürdig vor, in dessen Klasse die wenigsten Schulschwänzer und leistungsschwachen Schüler anzutreffen seien. Am 4. November 1803 billigte das Leipziger Konsistorium, das zugleich oberste Schulbehörde war, die Satzungen der Stiftung, und am 24. April 1804 erfolgte erstmals eine öffentliche Überprüfung der Auerbacher Schule mit dem Ziel, die Zinsgelder der Schedlichschen Stiftung zu verteilen. Das Ergebnis blieb jedoch weit hinter den Erwartungen zurück, und das Konsistorium in Leipzig entschied nach Kenntnisnahme des Prüfungsprotokolls, daß die Zinszahlung unterbleiben müsse, da kein Auerbacher Lehrer die Maßstäbe der treuen Amtsführung erfüllt habe. Schlimmer noch: Auf Antrag der Stadtrates und der Bürgerschaft wurden die Lehrer aus gleichem Grund zu mehrtägigen Haftstrafen verurteilt. Diese drastische Maßnahme hatte ihre Wirkung offenbar nicht verfehlt, denn zweieinhalb Jahre später, im Herbst 1806, erbrachte eine erneute Überprüfung derselben Lehrer an der Auerbacher Stadtschule weit bessere Ergebnisse, so daß das Schedlichsche Legat erstmals ausgezahlt werden konnte. Die Tagespolitik - bei Jena und Auerstedt hatte Napoleon die preußische Armee geschlagen - ließ jedoch für den komplizierten Verteilungsmechanismus keine Zeit, so daß alle drei Lehrer zu gleichen Teilen bedacht wurden. Seit 1803 waren die Zinsen auf 420 Taler gewachsen, nach Abzug von 96 Talern Verwaltungskosten bekam jeder Lehrer 107 Taler ausgezahlt - nahezu ein zusätzliches Jahresgehalt. In den folgenden Jahren besann man sich wieder auf das ausgearbeitete "Prämiensystem", doch offenbar erwies es sich als zu kompliziert, um es wirklich zu handhaben. So wurde das Schedlichsche Legat weiter zu gleichen Teilen ausgezahlt, ein Beweis dafür, daß es auch vor 200 Jahren schwer war, die erzieherische Arbeit eines Lehrers richtig einzuschätzen.