Die Reumtengrüner Schule nach dem sächsischen Schulgesetz 1835

von Roland Schmidt

 
Bis zum Jahr 1835 lag in vielen vogtländischen Dörfern das Schulwesen im Argen. Zwar gab es in den meisten Orten einen Kirchschullehrer, der die Kinder unterrichtete, doch es gab vielfach keine festen Schulgebäude, und auch das Einkommen der Lehrer war keineswegs auf einer verlässlichen Grundlage gewährleistet. Weit verbreitet war die sogenannte „Reihenschule", die nach einer festgelegten Reihenfolge im Wechsel in den einzelnen Bauernhöfen stattfand. Die jeweiligen Gastgeber hatten nicht nur die Räume für den Unterricht zur Verfügung zu stellen, sondern auch den Lehrer zu beköstigen. Dieser Zustand war für beide Seiten unerträglich - für die betroffenen Bauern war er eine lästige Pflicht und für die Lehrer war er in höchstem Maße erniedrigend. Schließlich war er keineswegs geeignet, das Niveau des Unterrichts zu heben. Das neue sächsische Volksschulgesetz vom 6. Juni 1835 beinhaltete deshalb Bestimmungen, die mit dieser unwürdigen Situation Schluss machen wollten. Es verpflichtete die Gemeinde, feste Schulräume und damit bessere Unterrichtsbedingungen zu schaffen. Darüber hinaus verfügte es, nur noch fachlich und pädagogisch vorgebildete Lehrer anzustellen und diese nach festen Grundsätzen zu vergüten. So eindeutig diese Bestimmungen auf ein höheres Bildungsniveau des einfachen Volkes abzielten, so schwer fiel es aber auch mancher Gemeinde, sie in die Tat umzusetzen, denn beide Verpflichtungen waren mit erheblichen Ausgaben verbunden. Am Beispiel der Gemeinde Reumtengrün soll das belegt werden. In diesem bei Auerbach gelegenen Dorf war bislang Johann Gottlieb Rannacher als Schuster und gleichzeitig Kinderlehrer angestellt. Er erteilte reihum Unterricht und war mehr oder weniger geduldeter Gast am Mittagstisch der Bauernfamilien. Mit der Einführung des neuen Schulgesetzes änderte sich das. Schon im Oktober 1835 wurde in Reumtengrün eine vierköpfige Schulkommission gewählt, die Maßnahmen zur Neuorganisation des Schulwesens im Ort traf. Für jährlich 16 Reichstaler mietete sie eine heizbare Schulstube, für Schreibmaterialien und anderen Schulbedarf richtete sie ein Budget von zehn Reichstalern ein, und in Ermangelung eines besseren Bewerbers einigte sie sich mit Kinderlehrer Rannacher auf eine Vergütung von 72 Reichstalern im Jahr. Diese Summe von insgesamt 98 Reichstalern war aus der Gemeindekasse zu bestreiten. Ein kleiner Teil davon sollte durch das Schulgeld abgedeckt werden, das die 44 Schulkinder Reumtengrüns zahlen mussten. Das waren für 40 Kinder Woche für Woche sechs Pfennige und für vier Kinder drei Pfennige, was eine jährliche Gesamteinnahme von knapp 35 Talern erbrachte. Der bei weitem größere Teil der Schulkosten musste über Steuern aufgebracht werden. Das war damals eine völlig neue Art, die erforderlichen Bildungskosten abzusichern. Die Schulkommission teilte dazu die 44 Steuerpflichtigen des Ortes in zehn verschiedene Steuerklassen ein. Die wohlhabendsten acht Bauern gehörten zur ersten Klasse, die jährlich 'je drei Reichstaler in die Schulkasse zu zahlen hatten. Steuerpflichtige der fünften Klasse hatten jährlich einen Reichstaler und 12 Groschen aufzubringen, und von der Steuerklasse zehn wurde ein jährlicher Betrag von 11 beziehungsweise acht Groschen erhoben. Diese Einteilung wurde am 22. Dezember 1835 von der vorgesetzten Behörde bestätigt, sie sicherte eine erstmalige Steuereinnahme von 63 Talern und sechs Groschen. Damit war die erforderliche Gesamtsumme von 98 Reichstalern gedeckt. Das neue Schulgesetz war damit aber noch lange nicht erfüllt, denn es verlangte den Bau eines eigenständigen Schulhauses und die Anstellung eines im Seminar vorgebildeten Lehrers für ein jährliches Gehalt von 120 Talern. Die Gemeinde Reumtengrün sah sich außerstande, diese Summe aus eigenen Mitteln aufzubringen. Schon im Dezember 1836 mußte deshalb Pfarrer Schubert gegenüber der vorgesetzten Schulbehörde die Bitte äußern, „daß der Gemeinde Reimtengrün eine Unterstützung von mehreren Hundert Thalern huldreichst zugetheilt werde", um die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen zu können. Die wurde zwar gewährt, mit 200 Talern blieb sie freilich weit hinter den Erwartungen zurück. Die Gemeinde musste deshalb die Pläne für ein ansehnliches Schulgebäude auf eine billigere Ausführung reduzieren. Das Haus wurde 1837 errichtet, und es diente 26 Jahre als Unterrichtsstätte, bevor eine größere Schule gebaut werden musste. Auch das vorgeschriebene Lehrergehalt konnte Reumtengrün nicht allein aufbringen. 1841 konnte die Gemeinde dem ohne Examen unterrichtenden Lehrer ganze 85 Taler zahlen, und als ein Jahr später die Kreisdirektion die Lehrergehälter auf 135 Taler erhöhte, war das ohne staatliche Unterstützung für die Gemeinde nicht zu machen. Wie viele andere Dörfer des Vogtlandes stand Reumtengrün vor dem ständigen Widerspruch, gesetzliche Vorschriften mit einer viel zu knappen Kasse erfüllen zu müssen.